IB 49 - Datenschutz-Grundverordnung: Praxistipps und Umsetzung

Um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu gewährleisten, sollte die Verarbeitungstätigkeit möglichst kleinteilig erfasst werden. Bei jedem Prozess sind Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zu ermitteln. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt oder ob diese noch erforderlich ist. Die so gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, das Verarbeitungsverzeichnis nebst Anlagen zu erstellen (Stand: Juli 2018).