Änderung des Melderechts: Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 1. November 2015 gilt das neue Melderecht. Mit dem Inkrafttreten müssen Vermieter bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken. Nachfolgend werden die wichtigsten Vermieter-Fragen zum neuen Melderecht beantwortet.