Neue Regelungen zum Mess- und Eichwesen

Seit 1. Januar 2015 gelten das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die zugehörige Mess- und Eichverordnung (MessEV). Das bisherige Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO) sind damit außer Kraft getreten. Zu den neuen Regelungen gehört seit 1. Januar 2015 auch die Anzeigepflicht nach § 32 MessEG. Das Informationsblatt INFO.39 informiert darüber, was Vermieter und Wohnungseigentümer dabei beachten sollten. Das Informationsblatt kann hier heruntergeladen werden.