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Im Zuge der Mietrechtsnovelle wurde die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungs- maßnahmen unter dem Begriff Erhaltungsmaßnahmen zusammenfassend geregelt. Darüber hinaus wurde das Recht der Modernisierung novelliert und eine Sonderregelung für energetische Modernisierungen eingefügt.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.