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Bereits Ende 2008 ist die Reform des Schornsteinfegerwesens beschlossen worden. Ziel der Reform war die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts unter Beibehaltung der hohen deutschen Sicherheits- und Umweltstandards. Hierfür musste zum einen das Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister aufgehoben werden, zum anderen aber auch weiterhin eine ausreichende Kontrolle der überprüfungspflichtigen Anlagen gewährleistet werden. Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.