Grundsätze der kommunalen Gebührenerhebung

Gebühren zählen ebenso wie kommunale Beiträge und Gemeindesteuern zu den öffentlichen Abgaben, die eine Kommune von den Einwohnern in ihrem Gemeindegebiet fordern kann und die ihr zufließen. Sie werden als Geldleistung für eine konkrete Leistung der Verwaltung (Verwaltungsgebühr, beispielsweise für die Ausstellung eines Personalausweises) oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung (Benutzungsgebühr, beispielsweise Abwassergebühr) erhoben. Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.