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Beiträge zählen ebenso wie Gebühren oder Gemeindesteuern zu den kommunalen Abgaben, die eine Kommune von den Einwohnern in ihrem Gemeindegebiet fordern kann. Sie werden als Gegenleistung für die Möglichkeit der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung bzw. Anlage erhoben. Der den Bürgern aus der möglichen Inanspruchnahme der Einrichtung erwachsende "Vorteil" soll ausgeglichen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlagen tatsächlich genutzt werden. Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.