Grundzüge der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Das Aufkommen steht ausschließlich den Gemeinden zu. Sie knüpft als Realsteuer an das Vorhandensein einer Sache (Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes) an. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Bewertungsgesetz (BewG). Dabei wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke unterschieden. Das Infoblatt ist auf dem Stand von März 2014.