Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und handwerkliche Arbeiten an der selbstgenutzten Immobilie können in der Steuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast mindern. Aber Achtung: Barzahlungen von Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen werden generell nicht anerkannt. Das Infoblatt ist auf dem Stand von März 2014.