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Jeder Vermieter oder Haus- und Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Dritte vor Gefahrenquellen zu schützen, die von seinem Grundstück ausgehen. Ein Teil dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht. Was zu beachten ist und wie Sie sich absichern, stellt das Infoblatt dar.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.