Mieterhöhung nach Mietspiegel

Bei der Vermietung frei finanzierten Wohnraums lässt das Gesetz die Erhöhung der monatlichen Miete bis zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete zu. Dabei sind eine Reihe von formalen und inhaltlichen Punkten vom Vermieter zu beachten. Diese werden in dem Infoblatt dargestellt.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.