Staffelmietvereinbarung

Mieterhöhungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt oder zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Künftige Änderungen können als Staffelmiete bereits bei Abschluss des Mietvertrages festgelegt werden. Die wichtigsten Punkte, auf die Vermieter achten sollten, sind in dem Infoblatt zusammengestellt.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.