Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren viele anerkannte Vertragsklauseln für unwirksam befunden. Daher ist es wichtig, immer aktuelle Haus & Grund-Mietverträge zu verwenden und die darin enthaltenen Schönheitsreparaturklauseln nicht zu verändern.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von November 2018.