Mietsicherheit bei der Vermietung von Wohnraum

Wer vermietet, trägt ein hohes wirtschaftliches Risiko. Verzichten Sie als Vermieter daher nicht auf eine Mietsicherheit (Kaution). Zulässig sind alle Arten von Sicherheitsleistungen, beispielsweise ein Kautionskonto des Mieters, ein verpfändetes Sparbuch, die Hinterlegung oder Bürgschaften.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.