Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Dieses Gesetz zwingt alle Menschen zur Veränderung ihres Verhaltens – auch diejenigen, die niemals in ihrem Leben einen anderen Menschen diskriminiert haben oder diskriminieren würden! Denn allen denjenigen droht eine Klage, die Waren oder Dienstleistungen öffentlich anbieten – wie die Vermieter von Wohnraum. Und nach dem Gesetz ist es der Vermieter, der beweisen muss, dass er sich nicht diskriminierend verhalten hat.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.