Heizkostenabrechnung

Das BGB und die Heizkostenverordnung (HeizKV) verpflichten bis auf wenige Ausnahmen alle Haus-und Wohnungseigentümer, bei einer Zentralheizung die Wärmekosten zu einem hohen Anteil nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen. Jeder hat sich entsprechend seinem Verbrauch an den Wärmekosten zu beteiligen. Nur so kann der Mieter zu umweltbewusstem Verbrauch animiert werden.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.