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Die Wohnfläche hat als Begründung für Mietminderungen in der jüngsten Zeit erheblich zugenommen. Grund dafür ist die Rechtsprechung des BGH, der zufolge jede mehr als 10-prozentige Abweichung zu Lasten des Mieters einen Mangel darstellt. Die Ursache für mögliche Flächenabweichungen liegt häufig darin, dass es für jedermann in Deutschland eine eigene DIN-Norm oder eine eigene Verordnung gibt, um die Wohnfläche zu berechnen.
Das Infoblatt ist auf dem Stand von Oktober 2013.